AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Wir haften nur für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers beruhen und für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigeren Pflichtverletzung des Maklers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

2. Unsere Nachweise sind freibleibend; Zwischenverkauf und –vermietung bzw.- verpachtung sind vorbehalten.

3. Wir sind berechtigt, auch für die Gegenseite provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber verpflichtet, an uns die volle Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall
angefallen wäre.

5. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf verlangen auch zu belegen.

6. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Daraus gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.

7. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, oder wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete oder Erbbaurecht statt Kauf und umgekehrt.

8. Die Provision für Nachweis oder Vermittlung beträgt bei An- und Verkauf von Immobilien, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, vom Auftraggeber je 3 % des notariell beurkundeten Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer. Für anlässlich des Vertrages verkauftes Zubehör, Einbauten und/ oder Möbel, wird der gleiche
Provisionssatz erhoben.

Für gewerbliche Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträge hat der Auftraggeber bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 5 Jahren inkl. Optionsrecht drei Nettomonatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer und bei Verträgen mit einer Laufzeit von ab 5 und weniger als 10 Jahren inkl. Optionsrecht 3,5 Nettomonatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer und bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und weniger als 15 Jahren inkl. Optionsrecht 4 Nettomonatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer und bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 15 Jahren inkl. Optionsrecht 5 Nettomonatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen.

Für Wohnungsmietverträge hat der Vermieter eine Provision von zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen.

9. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

10. Erfüllungsort ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit unser Geschäftssitz Köln Aufgrund der sich ständig ändernden und teilweise unterschiedlichen Rechtsprechung wird für die Zulässigkeit der Klauseln keine Gewähr übernommen.

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